Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den anerkannten Standards für digitale Barrierefreiheit zugänglich zu machen.

Stand: 06/2026

Trennelement im LTM-Luan-Bahndesign

Geltungsbereich

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter ltm.kimidev.com veröffentlichte Website der LTM Luan Signal- & Weichentechnik. Wir möchten möglichst vielen Menschen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen – die Nutzung unserer Inhalte ermöglichen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Wir orientieren uns bei der Gestaltung dieser Website an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Die Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend barrierefrei. Einzelne Inhalte können derzeit noch nicht oder nur teilweise barrierefrei sein.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

  • Strukturierte Überschriften und semantisch korrektes HTML
  • Alternativtexte für aussagekräftige Bilder
  • Ausreichende Farbkontraste nach WCAG-Empfehlung
  • Bedienbarkeit per Tastatur und sichtbare Fokus-Markierungen
  • Responsives Layout für unterschiedliche Bildschirmgrößen
  • Berücksichtigung der Einstellung „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion)

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können einzelne Inhalte (z. B. bestimmte eingebundene Medien oder PDF-Dokumente) noch nicht vollständig barrierefrei sein. Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen und die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Teilen Sie uns dies bitte mit – wir helfen Ihnen gerne weiter.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Mitteilung keine zufriedenstellende Rückmeldung von uns erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Im Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) ist dies die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF).